Bava Metzia 121

Kapitel 121

א אם אינו ענין לנשך כסף שהרי כבר נאמר (דברים כג, כ) לא תשיך לאחיך תנהו ענין לרבית כסף
1 und da dies vom Geldzins nicht nötig ist, denn es heißt bereits:<i>du</i> <i>sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen</i>, so beziehe man es auf den Wucher beim Gelde.
ב אין לי אלא בלוה במלוה מנין
2 Ich weiß diesnur vom Schuldner, woher dies vom Gläubiger?
ג נאמר נשך בלוה ונאמר נשך במלוה מה נשך האמור בלוה לא חלקת בו בין בכסף בין באוכל בין בנשך בין ברבית אף נשך האמור במלוה לא תחלוק בו בין בכסף בין באוכל בין בנשך בין ברבית מנין לרבות כל דבר ת"ל (דברים כג, כ) נשך כל דבר אשר ישך
3 Beim Schuldner wird [das Wort] <i>Zins</i> gebraucht und beim Gläubiger wird [das Wort] <i>Zins</i> gebraucht, wie nun hinsichtlich des beim Schuldner genannten Zinses zwischen Geld und Nahrungsmitteln, zwischen Zins und Wucher nicht unterschieden wird, ebenso ist auch hinsichtlich des beim Gläubiger genannten Zinses zwischen Geld und Nahrungsmitteln, zwischen Zins und Wucher nicht zu unterscheiden. Woher, daß auch alles andere einbegriffen ist? Es heißt: <i>alles andere, das man auf Zins leihen kann</i>.
ד רבינא אמר לא נשך באוכל ולא רבית בכסף צריכי קרא דאי כתיב את כספך לא תתן לו בנשך ואכלך במרבית כדקאמרת השתא דכתיב את כספך לא תתן לו בנשך ובמרבית לא תתן אכלך קרי ביה הכי את כספך לא תתן לו בנשך ובמרבית ובנשך ובמרבית לא תתן אכלך
4 Rabina sagte: Weder vom Zins bei Nahrungsmitteln noch vom Wucher beim Gelde ist ein Schriftversnötig. Würde es geheißen haben: <i>du darfst ihm dein Geld nicht auf Zins geben, und deine Nahrungsmittel auf Wucher nicht gehen</i>, so würde man es soausgelegt haben, da es aber heißt: <i>du darfst ihm nicht geben dein Geld auf Zins, und um Wucher deine Nahrungsmittel nicht geben</i>, so lese man wie folgt: <i>du darfst ihm nicht geben dein Geld auf Zins und auf Wucher</i>, und: <i>auf Zins und auf Wucher deine Nahrungsmittel nicht geben</i>. –
ה והא תנא נאמר נאמר קאמר
5 Der Autor folgert dies ja aber durch eine Wortanalogie!? –
ו הכי קאמר אילו לא נאמר קרא הייתי אומר גזירה שוה עכשיו שנאמר קרא ג"ש לא צריך אלא גזירה שוה למה לי לנשך כל דבר אשר ישך דלא כתב במלוה
6 Er meint es wie folgt: wenn der Schriftvers nicht diesen Wortlaut hätte, würde man dies durch eine Wortanalogie gefolgert haben; da nun aber der Schriftvers diesen Wortlaut hat, so ist die Wortanalogie nicht nötig. – Wozu ist nun die Wortanalogie nötig? – Wegen des Schriftverses: <i>Zins von allem, anderen, das man auf Zins leihen kann</i>, der beim Gläubiger nicht geschrieben steht.
ז אמר רבא למה לי דכתב רחמנא לאו ברבית לאו בגזל לאו באונאה
7 Raba sagte: Wozu schrieb der Allbarmherzige besonders ein Verbot des Wuchers, ein Verbot des Raubes und ein Verbot der Übervorteilung?
ח צריכי דאי כתב רחמנא לאו ברבית משום דחידוש הוא דאפילו בלוה אסרה רחמנא
8 Dies ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur das Verbot des Wuchers geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies ein Novum ist, denn das Verbot erstreckt sich sogar auf den Schuldner.
ט ואי כתב רחמנא לאו בגזל משום דבעל כרחיה אבל אונאה אימא לא
9 Würde der Allbarmherzige nur das Verbot des Raubes geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies durch Gewalt erfolgt, nicht aber sei die Übervorteilung [verboten].
י ואי כתב רחמנא לאו באונאה משום דלא ידע דמחיל
10 Und würde der Allbarmherzige nur das Verbot der Übervorteilung geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil eres nicht weiß, um darauf verzichten zu können. –
יא חדא מחדא לא אתיא תיתי חדא מתרתי הי תיתי לא לכתוב רחמנא לאו ברבית ותיתי מהנך מה להנך שכן שלא מדעת תאמר ברבית דמדעתיה
11 Allerdings ist eines von einem nicht zu folgern, aber eines von zweien könnte ja gefolgert werden!? – Welches sollte gefolgert werden? – Sollte der Allbarmherzige das Verbot des Wuchers nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von den anderen, weil es ohne seinen Willen erfolgt, während es beim Wucher mit seinem Willen erfolgt. –
יב לא לכתוב רחמנא לאו באונאה ותיתי מהנך מה להנך שכן אין דרך מקח וממכר בכך
12 Sollte doch der Allbarmherzige das Verbot der Übervorteilung nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von den anderen, weil es nicht auf geschäftlichem Wege erfolgt ist. –
יג אלא לא לכתוב רחמנא לאו בגזל ותיתי מהנך דמאי פרכת מה לרבית שכן חידוש אונאה תוכיח
13 Vielmehr, sollte der Allbarmherzige das Verbot des Raubes nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. Wollte man erwidern: wohl gilt dies vom Wucher, weil es ein Novum ist, so beweist die Übervorteilung [das Entgegengesetzte.
יד מה לאונאה שכן לא ידע ומחיל רבית תוכיח
14 Wollte man erwidern:] wohl gilt dies von der Übervorteilung, weil er es nicht weiß, um darauf verzichten zu können, so beweist der Wucher [das Entgegengesetzte].
טו וחזר הדין לא ראי זה כראי זה ולא ראי זה כראי זה הצד השוה שבהן שכן גוזלו אף אני אביא גזל
15 Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen, und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß er ihn beraubt, somit ist auch der Raub einzubegreifen. –
טז אמרי הכי נמי אלא לאו בגזל למה לי לכובש שכר שכיר
16 Ich will dir sagen, dem ist auch so. – Wozu ist nun das Verbot des Raubes nötig? – Wegen der Zurückhaltung des Arbeitslohnes.
יז כובש שכר שכיר בהדיא כתיב ביה (דברים כד, יד) לא תעשוק שכיר עני ואביון לעבור עליו בשני לאוין
17 Von der Zurückhaltung des Arbeitslohnes heißt es ja ausdrücklicheren:<i>den Lohn eines armen und dürftigen Lohnarbeiters sollst du nicht zurückhalten</i>!? – Damit man dieserhalb zwei Verbote begehe. –
יח ולוקמה ברבית ואונאה ולעבור עליו בשני לאוין דבר הלמד מעניינו
18 Sollte er es doch auf Wucher und Übervorteilung beziehen, damit man dieserhalb zwei Verbote begehe!? –